Rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge

Wenn Sie ein Fahrzeug, dass mindestens 30 Jahre alt ist, zulassen oder umschreiben möchten, können Sie ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.

Diese amtlichen Kennzeichen dürfen nur für Fahrten im Rahmen von Oldtimer-Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, sowie für An- und Abfahrten zu diesen Veranstaltungen verwendet werden.

Dies gilt auch für Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten der Reparatur oder Wartung.


Besteuerung  
Kraftfahrzeug (pauschal) 191,73 EUR/ Jahr
Kraftrad (pauschal) 46,02 EUR/ Jahr

Um ein Fahrzeug als Oldtimer anmelden zu können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) oder Bescheinigung über die Außerbetriebsetzung
  • Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenem Fahrzeug)
  • Gutachten nach § 23 StVZO
  • gültige HU oder Bestätigung einer Fachwerkstatt, dass das Fahrzeug sich im betriebsbereitem zustand befindet
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für "Rote Kennzeichen"
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (muss bei der Ordnungsbehörde Ihres Wohnortes beantragt und direkt zur Zulassungsbehörde geschickt werden)
  • Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) und ggf. den Aufenthaltstitel
    - auch der vertretenden Person - der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten

Die Zuteilung kann erst erfolgen, wenn das Führungszeugnis und die KBA-Auskunft eingegangen sind.

Zudem ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei Zuteilung des roten Oldtimerkennzeichens erforderlich. 


Gebühren  
Grundgebühr 90,00 EUR

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.