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Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges


Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.

Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen im Original mit:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (COC)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) und ggf. den Aufenthaltstitel
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten sowie der Führerschein des minderjährigen Fahrzeughalters
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern mit Schwerbehinderung: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten und den Schwerbehindertenausweis des minderjährigen Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat
    Bei abweichendem Kontoinhaber, muss der Fahrzeughalter zwingend das SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben 

Gebühren  
Grundgebühr 30,00 EUR

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.

Internetbasierte Antragstellung

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit einer internetbasierten Antragstellung. Die internetbasierte Antragstellung ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht für jedes Fahrzeug oder jeden Antragsteller*in möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier: Behörden Serviceportal.


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