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Sie hatten einen Unfall mit einem PI - Fahrzeug, oder Ihr Fahrzeug wurde durch ein Fahrzeug mit PI - Kennzeichen beschädigt und Sie möchten den Namen und die Anschrift des Halters bzw. der Versicherungsgesellschaft in Erfahrung bringen.

Es werden benötigt:
  • Schriftliche Schilderung der Gründe weshalb die Auskunft gewünscht wird
  • Personalausweis oder Reisepass (bei persönlicher Vorsprache)

Gebühren  
Halterauskunft 5,10 EUR

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Telefonische Anfragen dürfen nicht beantwortet werden.

Aufgrund § 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist die Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten nur zulässig, wenn sie zur Geltungmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße dienen.


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