Wenn Sie ein Fahrzeug, dass mindestens 30 Jahre alt ist, zulassen oder umschreiben möchten, können Sie ein Oldtimerkennzeichen beantragen. Diese Fahrzeuge werden vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes eingesetzt. Die amtlichen Kennzeichen bekommen dann ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt.
Besteuerung | |
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Kraftfahrzeug (pauschal) | 191,73 EUR/ Jahr |
Kraftrad (pauschal) | 46,02 EUR/ Jahr |
Gebühren | |
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Grundgebühr | 30,60 EUR |
Bei Ausstellung der neuen Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 8,90 EUR an.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.