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Bundesweite Kennzeichen-Mitnahme


Bundesweite Kennzeichen-Mitnahme

Seit dem 01.01.2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer: Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Damit wird die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug innerhalb Deutschlands aufgehoben.

Wollen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten, so müssen Sie Ihrer neuen Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen, dass Sie Ihr Kennzeichen weiterführen möchten.

Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie unter Umschreibung ohne Halterwechsel bei Kennzeichen-Mitnahme.

Hinweis: Bisher war es in Schleswig-Holstein möglich, auch bei Halterwechsel das Kennzeichen beizubehalten. Dieses Regelung wurde aufgehoben.


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