Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Anschrift-/ Namensänderung


Ihr Name, Ihre Anschrift innerhalb des Kreises Pinneberg oder die entsprechenden Angaben Ihrer Firma haben sich geändert ...

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Namensänderung auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • sofern Sie noch die alten Fahrzeugpapiere haben, ist ebenfalls der Fahrzeugbrief mit vorzulegen, wenn sich auf dem Fahrzeugschein bereits ein Adressaufkleber befindet
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung 

Gebühren  
Grundgebühr 11,70 EUR
bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II 14,90 EUR

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Eine Anschriftenänderung können Sie auch bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt vornehmen lassen, sofern auf der Zulassungsbescheinigung Teil I noch kein Aufkleber vorhanden ist. Hiervon ausgeschlossen sind Anschriftenänderungen für Gewerbetreibende.

Internetbasierte Antragstellung

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit einer internetbasierten Antragstellung. Die internetbasierte Antragstellung ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht für jedes Fahrzeug oder jeden Antragsteller*in möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier: Behörden Serviceportal.


Webseiten-ID: 3459