Verwaltung Fachbereich Ordnung Fachdienst Straßenverkehr Team Fahrerlaubnisse Fahrgastbeförderung Verlängerung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Ausflugsfahrten)
Zur Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen Sie bitte mindestens 6 Wochen vor Ablauf Ihres Scheins persönlich den Antrag beim Fachdienst Straßenverkehr.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Gebühren | |
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32,90 EUR | |
evtl. zuzügl. Antragsprüfungsgebühr | 5,10 EUR |
Alle Inhaber des Fahrgastbeförderungsscheines, die das 60ste Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen den Reaktionstest zusätzlich zur allgemeinen ärztlichen Untersuchung absolvieren. Es ist auch denjenigen zu empfehlen, die zum Zeitpunkt der Verlängerung 1-2 Jahre vor dem 60sten Geburtstag stehen, da der Fahrgastbeförderungsschein dann nicht für 5 Jahre, sondern nur bis zum 60sten Geburtstag verlängert werden kann.
Diese Untersuchung (Reaktionstest) kann nur von Arbeits- oder Betriebsmedizinern, den Untersuchungsstellen der medizinisch-psychologischen Institute oder vom Fachdienst Gesundheit des Kreises Pinneberg durchgeführt werden.
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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