Verwaltung Fachbereich Ordnung Fachdienst Straßenverkehr Team Fahrerlaubnisse Fahrerlaubnis Pflichtumtausch von Führerscheinen
Viele Führerscheinbesitzer haben ihren Führerschein bereits seit einigen Jahrzehnten. Zu erkennen sind die Personen auf dem Foto - Jahrzehnte nach der Aufnahme - oft nicht mehr. Das, und die Forderung nach einem möglichst aktuellen Fälschungsschutz, haben die Europäische Union dazu veranlasst, einheitliche EU-Führerscheine auszugeben und vereinfachte Regelungen zur Geltungsdauer zu erlassen. Seit 2013 wird diese Vorschrift auch in Deutschland umgesetzt.
Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013 sind generell schon nur noch 15 Jahr gültig, dann müssen sie verlängert werden. Ältere Führerscheine müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
HINWEIS: Es handelt sich nur um den Umtausch des Dokuments. Die Führerscheinprüfung muss nicht wiederholt werden. Eine ärztliche oder sonstige Untersuchung ist zum Umtauschzeitpunkt nicht erforderlich.
Die Umtauschfristen für die alten Führerscheine sind gestaffelt. Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Der Grund für die Staffelung ist die Entlastung der Führerscheinstellen. Wir möchten Sie bitten, diese Staffelung zu beachten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Hier erfahren Sie, wann Sie an der Reihe sind:
I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Wenn Sie das alte Dokument nicht umschreiben, verliert es seine Gültigkeit. Wenn Sie ohne gültigen Führerschein erwischt werden, droht ein Verwarngeld von 10 Euro und das Dokument muss schnellstmöglich bei der nächsten Polizeistation nachgewiesen werden. Wird das Dokument nicht fristgerecht vorgelegt, drohen weitere 10 Euro Verwarngeld.
Berücksichtigen Sie, dass der Antrag auf einen neuen EU-Führerschein etwa 4 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.
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