Verwaltung Fachbereich Ordnung Fachdienst Straßenverkehr Team Fahrerlaubnisse Fahrerlaubnis Begleitetes Fahren ab 17
Am 01.10.2005 wurde in Schleswig-Holstein das "Begleitete Fahren ab 17" als Modellversuch eingeführt. Es soll hier Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet werden, bereits vor dem 18. Lebensjahr, ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Wünschenswert wären hier die Erziehungsberechtigten als Begleitpersonen.
Der Begleiter /die Begleiterin hat hierbei nicht die Aufgabe, den Fahrlehrer zu ersetzen. Er/ Sie soll lediglich als Ansprechperson zur Verfügung stehen.
Das Begleitete Fahren erstreckt sich ausschließlich auf die Klassen B (bis 3,5 t) und BE (mit Anhängern).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gebühren | |
---|---|
38,30 EUR | |
bei evtl. Antragsprüfung zuzügl. | 5,10 EUR |
Prüfbescheinigung | 7,70 EUR |
pro Begleiter | 9,00 EUR |
Fahranfänger und auch die Begleitpersonen müssen bestimmte Kriterien erfüllen.
Für den Fahranfänger gilt:
Für die Begleiter gilt:
Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahranfänger und Begleiter vor Beginn des begleiteten Fahrens an einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung teilnehmen, in welcher über Sinn, Zweck und Rahmenbedingungen informiert wird.
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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