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Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Radfahren auf Helgoland


Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten (§ 50 StVO).

In besonderen Fällen kann jedoch eine Ausnahme hiervon erteilt werden. Für Informationen und Genehmigungen rund ums Fahrrad ist die Gemeinde Helgoland zuständig.

Für Unternehmen, die aufgrund einer Baustelle zwingend ein Fahrzeug oder ein selbstfahrendes Arbeitsgerät auf der Insel Helgoland einsetzen müssen, welches nicht bereits dort zur Verfügung steht, haben einen Antrag beim Kreis Pinneberg einzureichen.

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot auf Helgoland ist der Kreis Pinneberg, Fachdienst Straßenbau- und Verkehrssicherheit zuständig. Nähere Informationen erhalten Sie bei unten angegebenen Ansprechpartner oder unter der eMail-Adresse helgoland-ausnahmen@kreis-pinneberg.de.



Ihre Ansprechperson/en

Herr Ravn

Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)

Team Verkehrslenkung (25-3)

Telefon:  04121/ 4502-2521

Fax:  04121/ 4502-92521

E-Mail:  verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.048

Zuständigkeit VL: Schenefeld, Uetersen, Halstenbek, Helgoland, Amt Geest und Marsch Südholstein


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