Die Unternehmenskarte

Unternehmenskarte

Für wen?

Antragsberechtigt sind Inhaber von Firmen oder Betrieben, die Fahrzeuge verwenden, die unter den Geltungsbereich der VO (EWG) 3820/85 fallen oder die für den Fahrzeugeinsatz verantwortliche Person.

Antragsunterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis der Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis des Namens des Inhabers, des Vertretungsberechtigten (z.B. Handelsregisterauszug), Vertretungsvollmacht

Die Gültigkeit der Unternehmerkarte beträgt 5 Jahre. Bei Erstellung einer Ersatzkarte (bei Diebstahl / Verlust) oder Erneuerungskarte (bei defekt) wird die Karte nur für die Restlaufzeit ausgestellt, es sei den diese beläuft sich unter 6 Monate, dann wird eine Neubestellung erforderlich.

Ersichtliche Daten auf der Unternehmenskarte:

  • Kartenkennung (Kartennummer, ausstellender Mitgliedsstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdatum)
  • Karteninhaberkennung (Name des Unternehmens mit Anschrift)
  • Unternehmensaktivitäten (Datum und Uhrzeit der Aktivität, Art, Zeitraum, amtliches Kennzeichen und Zulassungsbehörde, Kartennummer und ausstellender Mitgliedsstaat)
  • Erfassungsspeicher: Die Karte speichert mindestens 230 Aufzeichnungen. 

Gebühren

 
  22,00 EUR
KBA-Gebühren 12,00 EUR

Ihre Ansprechperson/en

Frau Mielke

Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)

Team Verkehrslenkung (25-3)

Telefon:  04121/ 4502-2527

Fax:  04121/ 4502-92527

E-Mail:  verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.046

Güterkraftverkehr (P - Z) | Sonntagsfahrverbot | Unternehmens- und Werkstattkarten | Ausnahmegenehmigungen nach der StVO und StzVO
Zuständigkeit VL: Barmstedt, Amt Elmshorn-Land, Amt Hörnderkirchen, Amt Rantzau