Antragsberechtigt sind Inhaber von Firmen oder Betrieben, die Fahrzeuge verwenden, die unter den Geltungsbereich der VO (EWG) 3820/85 fallen oder die für den Fahrzeugeinsatz verantwortliche Person.
Die Gültigkeit der Unternehmerkarte beträgt 5 Jahre. Bei Erstellung einer Ersatzkarte (bei Diebstahl / Verlust) oder Erneuerungskarte (bei defekt) wird die Karte nur für die Restlaufzeit ausgestellt, es sei den diese beläuft sich unter 6 Monate, dann wird eine Neubestellung erforderlich.
Gebühren | |
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22,00 EUR | |
KBA-Gebühren | 12,00 EUR |
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Team Verkehrslenkung (25-3)
Geschäftszimmer
Telefon: 04121/ 4502-2519
Fax: 04121/ 4502-92519
E-Mail: verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.046