ACHTUNG: Generelle Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
Aufgrund der wieder zunehmenden Verbreitung des sog. „Corona-Virus“ (SARS-CoV-2) und damit verbundenen Anstrengungen zu dessen Eindämmung, zeichnet sich eine verschärfte Situation bei der Warenversorgung - insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel - ab. Um die jederzeitige ausreichende Verfügbarkeit der für die Bevölkerung und die Wirtschaft wichtigen Güter zu garantieren, sind effiziente Lieferketten und eine möglichst flexible Ausgestaltung der logistischen Abläufe erforderlich.
Aus diesem Grund wurde für das Land Schleswig-Holstein eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 30 Abs. 3 und 4 StVO erteilt. Dies gilt auch für Leerfahrten.
Die am 29.01.2021 verlängerte Ausnahmegenehmigung gilt bis einschließlich 5. April 2021.
Gemäß § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0:00 - 22:00 Uhr LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW nicht verkehren.
In der Ferienreisezeit (vom 01.07. bis zum 31.08. eines Jahres) wird das Sonntagsfahrverbot durch die Ferienreisezeitverordnung ergänzt. Dies bedeutet, dass im vorgenannten Zeitraum auf einzelnen Streckenabschnitten samstags in der Zeit von 07:00 - 20:00 Uhr nicht gefahren werden darf. Die einzelnen Streckenabschnitte können unter http://www.bmvbw.de/ abgerufen werden.
In begründeten Fällen dürfen Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot und von der Ferienreisezeitverordnung erteilt werden. Dies wären u.a.:
Die Ausnahmegenehmigungen sind mind. 3 Tage vor Fahrtantritt bei der für den Betriebssitz bzw. Zweigstelle zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen.
Es gibt Dauergenehmigungen, für die ein Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung erforderlich ist.
HIER geht es zum Online-Antrag "Transportausnahmegenehmigung"
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Team Verkehrslenkung (25-3)
Güterkraftverkehr (Q - Z) | Sonntagsfahrverbot (Dauer- und Einzelgenehmigungen)
Telefon: 04121/ 4502-2525
Fax: 04121/ 4502-92525
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Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
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