Verwaltung Fachbereich Ordnung Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit Team Verkehrslenkung Ausnahmegenehmigungen
Das Team Verkehrslenkung bearbeitet folgende Ausnahmegenehmigungen:
In zwingenden Fällen kann es sein, dass eine für den Verkehr eingeschränkte Straße befahren werden muss. In diesen Fällen können Sie mittels unseres Online-Formulars einen Antrag stellen.
Die Befreiung von der Zulassungspflicht kann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Diese wird für Fahrzeuge erteilt, die in der Regel nicht für den Straßenverkehr gedacht sind und durch Ihre Bauart eine Sichtfeldbeeinträchtigung aufweisen, wie z. B. Gabelstapler. Um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten sind folgende Unterlagen einzureichen:
Wir erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Webseiten-ID: 20010982
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25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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