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Am 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Darin werden erstmals umfassende Regelungen für das Prostitutionsgewerbe getroffen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist eine Anmelde- und Beratungspflicht für Prostituierte. Die zuständige Anmeldebehörde in Schleswig-Holstein ist dafür das Landesamt für soziale Dienste in Neumünster.

Weiteres Kernelement des neuen Gesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe. Die Erteilung der Erlaubnis ist an die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen und an die Zuverlässigkeit des Betreibers gekoppelt. Die damit verbundenen Aufgaben werden von den Kreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen.



Ihre Ansprechperson/en

Frau Peckhold

Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)

Team Ordnung (22-21)

Teamleitung | Sachbearbeitung ProstSchG

Telefon:  04121/ 4502-2343

Fax:  04121/ 4502-92343

E-Mail:  waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de

Raum:  4.130


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