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Trichinen (zoologisch heute als Trichinellen bezeichnet) sind eine Gattung winziger Fadenwürmer, die als Parasiten im Fleisch von Säugetieren aber auch Vögeln und Reptilien vorkommen können. Von den verschiedenen Arten hat die Trichinella spiralis für Mensch und Tier die größte Bedeutung.

Mit der Trichinella-Larve infiziertes Fleisch kann beim Menschen die Infektionskrankheit „Trichinellose“ hervorrufen. Dies ist eine weltweit vorkommende, mild bis schwer verlaufende Erkrankung und in Deutschland meldepflichtig. Die Infektion zeigt sich zu Beginn in unspezifischen Symptomen, wie Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Im weiteren Verlauf können dann Fieber, Ödeme im Gesichtsbereich sowie Muskelschmerzen und -verhärtungen auftreten. Die Übertragung und das Auslösen der Infektion erfolgt meist durch den Verzehr von trichinenhaltigem, rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, wie Rohwürsten, Schinken oder Mett.


Trichinenuntersuchung

Die Untersuchung auf Trichinen (Trichinenschau) ist im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung in allen Mitgliedsstaaten der EU gesetzlich vorgeschrieben und wird in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1375 detailliert beschrieben. Fleisch von Hausschweinen, Pferden, Wildschweinen, Bären, Füchsen, Biberratten und Dachsen sowie von allen anderen Tierarten, die Träger von Trichinen sein können, unterliegt danach der Untersuchungspflicht, wenn deren Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Die Trichinenprobenahme ist eine amtliche Aufgabe und grundsätzlich durch amtliche Tierärzte oder Fachassistenten durchzuführen.

Übertragung der Trichinenprobennahme auf Jagdausübungsberechtigte

Wird Wild zum Zwecke der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt oder aber kleine Mengen des erlegten Wildes oder Wildfleisches abgegeben, kann die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Pinneberg unter bestimmten Bedingungen die Entnahme von Trichinenproben sowie die Kennzeichnung der Tierkörper auf jeden Jäger und Jagdausübungsberechtigten mit Hauptwohnsitz im Kreis Pinneberg ohne Beschränkung auf den Jagdbezirk übertragen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung.

Die Übertragung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen wird dem Jagdausübungsberechtigten eine schriftliche Genehmigung zur Probennahme erteilt. Für die Übertragung wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ohne eine formelle Übertragung keine Probe selbstständig entnommen werden darf.

Wildmarken und Wildursprungsscheine

Die zur eindeutigen Kennzeichnung der Tierkörper benötigten Wildmarken und Wildursprungsscheine erhalten Sie zu den üblichen Geschäftszeiten beim Kreis Pinneberg, Fachdienst Sicherheit- und Verbraucherschutz,  Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn.

Transport und Abgabe von Trichinenproben

Die Proben sind in flüssigkeits- und auslaufdichten, durchsichtigen Behältnissen (Kunststoffbeutel, Probenbecher) zu verwahren, die mit der jeweiligen Wildmarkennummer gekennzeichnet werden. Die Proben können zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein bei der für den Erlegeort oder den Wohnort des Jägers zuständigen Behörde zur Trichinenuntersuchung abgegeben werden.  

Im Kreis Pinneberg können die Proben an folgender Stelle persönlich abgegeben werden: Kreis Pinneberg, Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz,  Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn.

Die Abholung der Proben mit Probenbegleitschein sowie der Probentransport durch einen Kurier zur Untersuchung im Fleischhygienelabor in Kellinghusen erfolgt in der Regel am Montagvormittag (an Feiertagen verschiebt sich die Abholung entsprechend)

Kosten

Die Gebühr für die Trichinenuntersuchung beträgt laut Gebührenverzeichnis des Kreises Pinneberg aktuell 7,67 Euro pro Tier. Für in Schleswig-Holstein erlegte Wildschweine ist die Untersuchung auf Trichinen innerhalb des Zeitraums vom 01.08.2018 bis 31.07.2024 kostenfrei.


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