Verwaltung Fachbereich Ordnung Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Fleischhygiene
Wichtigste Auftragsgrundlage für die Aufgaben der Veterinärbehörden sind die unmittelbar geltenden EG-Verordnungen 178/2002 ("EG-Basisverordnung"), 852/2004 und 853/2004 ("EG-Hygienepaket") sowie das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, kurz LFGB, und die nationalen Durchführungsbestimmungen zum EG-Hygienepaket.
Alle Schlachtbetriebe werden an jedem Arbeitstag durch die amtlichen Tierärzte überprüft. In den restlichen Betrieben ergibt sich die Häufigkeit der amtlichen Kontrollen aus der Risikobewertung, die für jede Betriebsstätte individuell durchgeführt wird.
Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz (FD 22)
Team Veterinärwesen und Fleischhygiene (22-13)
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