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Grundlage für die Wahrnehmung dieser Aufgabe bildet das Waffengesetz. Es hat zum Ziel, das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko gering zu halten. Es sollen möglichst wenig Waffen "ins Volk" kommen und Waffenmissbrauch verhindert werden. Das Gesetz regelt somit den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

In der Kreisverwaltung werden die Waffenrechtsangelegenheiten für den gesamten Kreis Pinneberg bearbeitet, dazu gehören u.a. die Bearbeitung von Anträgen sowie die Rücknahme und der Widerruf der Erlaubnisse nach dem Waffengesetz sowie auch die Anordnung von Waffenbesitzverboten.

Für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte oder die Erwerbserlaubnis für Waffen nehmen Sie bitte Kontakt (telefonisch oder per E-Mail) zu den Sachbearbeitern auf, da hierfür noch weitere Unterlagen benötigt werden.


Erlaubnisse nach dem Waffengesetz

Es gibt verschiedene Erlaubnisse nach dem Waffengesetz, die bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen erteilt werden. Diese können im Waffengesetz nachgelesen werden. Hierzu gehören u.a.:

Waffenbesitzkarte

Dies ist die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe und eventuelle dazugehöriger Munition.

Waffenschein

Der Waffenschein berechtigt zum Führen der in einer Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffe.

Kleiner Waffenschein

Der kleine Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschusswaffen, die ab 18 Jahre frei erworben werden können und das PTB-Zeichen haben. Er berechtigt nicht zum Schießen mit diesen Waffen. Bitte beachten Sie weiter: Pfefferspray und Reizgas fallen nicht unter den kleinen Waffenschein! Der Besitz und Erwerb von Schreckschusswaffen ist weiterhin erlaubnisfrei. Voraussetzung für den kleinen Waffenschein ist die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung. Der kleine Waffenschein kostet 60,-- Euro.

Europäischer Feuerwaffenpass

Dieser wird benötigt, wenn man innerhalb der EU-Länder seine Waffen zu Besuchszwecken mitnehmen möchte, z. B. zur Jagd oder zu schießsportlichen Veranstaltungen. Dem Antrag ist ein Passfoto beizufügen. Die Gebühr beträgt 50,-- Euro.

Erlaubnis zum Waffenhandel

Diese Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, vertreiben, anderem überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen solcher Gegenstände vermitteln will.

Schießerlaubnis

Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schusswaffe schießen will benötigt eine Schießerlaubnis.

Waffenanmeldung und Waffenabmeldung
Waffenanmeldung

Für die Anmeldung von Waffen gilt eine Frist von 14 Tagen. Bei der Waffenanmeldung muss grundsätzlich die Waffenbesitzkarte (WBK) eingereicht werden.

Waffenabmeldung

Das Überlassen von Waffen an eine andere berechtigte Person ist der Behörde innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Bei der Waffenabmeldung muss grundsätzlich die Waffenbesitzkarte (WBK) eingereicht werden.




Ihre Ansprechperson/en

Frau Langhanki

Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)

Team Ordnung (22-21)

Waffenrecht (A - H)

Telefon:  04121/ 4502-2236

Fax:  04121/ 4502-92236

E-Mail:  waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de

Raum:  4.128

Frau Gaffke

Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)

Team Ordnung (22-21)

Waffenrecht (I - Ne)

Telefon:  04121/ 4502-2232

Fax:  04121/ 4502-92232

E-Mail:  waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de

Raum:  4.127

Bürozeiten:  Mo., Di., Do. vormittags

Frau Conrad

Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)

Team Ordnung (22-21)

Waffenrecht (Nf - Z)

Telefon:  04121/ 4502-2231

Fax:  04121/ 4502-92231

E-Mail:  waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de

Raum:  4.127

Herr Kuhlmann

Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)

Team Ordnung (22-21)

Jagdbehörde / Kleine Waffenscheine (A - Z)

Telefon:  04121/ 4502-2234

Fax:  04121/ 4502-92234

E-Mail:  waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de

Raum:  4.128


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