Verwaltung Fachbereich Ordnung Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz Sicherheit Ordnungsangelegenheiten Jagdscheine
Beim Team Ordnung können Sie die Ausstellung und die Verlängerung Ihres Jagdscheines beantragen. Bei Neuanträgen ist das Jägerprüfungszeugnis vorzulegen.
Ein Jagdschein kann für ein, zwei oder drei Jahre ausgestellt werden. Der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für den gesamten beantragten Zeitraum ist erforderlich.
Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz (FD 22)
Team Ordnungsangelegenheiten (22-2)
Jagdbehörde / Kleine Waffenscheine (A - Z)
Telefon: 04121/ 4502-2234
Fax: 04121/ 4502-92234
E-Mail: waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de
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