Verwaltung Fachbereich Ordnung Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz Ausländerbehörde Doppelte Staatsangehörigkeit
In den Medien wird zum Teil missverständlich darüber berichtet, dass es künftig für in Deutschland geborene und aufgewachsene junge Menschen möglich sein wird, neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch eine ausländische „doppelte“ Staatsangehörigkeit zu besitzen. Diese Information ist so nicht richtig.
Die derzeit geplanten gesetzlichen Änderungen zur „doppelten“ Staatsangehörigkeit betreffen ausschließlich optionspflichtige junge Deutsche.
Optionspflichtige junge Deutsche sind
Bisher musste sich dieser Personenkreis zwischen dem 18. und 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Nur für diesen Personenkreis wird künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine „doppelte“ Staatsangehörigkeit erlaubt sein.
Sofern Sie nicht zu dem oben genannten Personenkreis dieser optionspflichtigen jungen Deutschen gehören und z.B. erst jetzt die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen wollen oder bereits beantragt haben, bleibt die bisherige gesetzliche Regelung bestehen. Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit bleibt zumeist weiterhin Voraussetzung für eine Einbürgerung. Hier sind keine neuen gesetzlichen Regelungen zur „doppelten“ Staatsangehörigkeit geplant.
Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren erhalten Sie unter dem Link http://www.einbuergerung.de/.
Sofern Sie in der Vergangenheit mit der Auflage eingebürgert wurden, mit Erreichen der Volljährigkeit Ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufzugeben, bleibt auch diese Auflage weiterhin bestehen.
Sofern Sie bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind und für den Fall, dass Sie beabsichtigen, eine andere Staatsangehörigkeit auf Antrag anzunehmen, beachten Sie bitte, dass die deutsche Staatsangehörigkeit unter Umständen kraft Gesetzes verloren gehen kann. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Genehmigung über den Verzicht oder zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Auch hier sind keine neuen gesetzlichen Regelungen zur „doppelten“ Staatsangehörigkeit geplant.
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