Das Spätaussiedlerverfahren führt das Bundesverwaltungsamt durch. Im Internetportal des Bundesverwaltungsamtes finden Sie auch weiterführende Informationen und Merkblätter.
Anträge auf Anerkennung als Spätaussiedler erhalten Sie ebenfalls beim Bundesverwaltungsamt.
Zweitschriften für durch den Kreis Pinneberg ausgestellte Vertriebenenausweise und Spätaussiedlerbescheinigungen werden von hier ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine inländische Behörde den Nachweis der Vertriebenen-/ Spätaussiedlereigenschaft im Verwaltungsverfahren benötigt.
Fachdienst Soziales (FD 35)
Team Soziale Sicherung (35-2)
Landesblindengeld | Vertriebenenamt
Telefon: 04121/ 4502-3484
Fax: 04121/ 4502-93484
E-Mail: Existenzsichernde.Leistungen@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.189