Um die Lernziele in der Schule zu erreichen, kann eine zusätzliche Unterstützung erforderlich sein. Wenn in der Schule oder in einem Ganztagsangebot kein entsprechendes Angebot vorhanden ist, kann eine ergänzende Lernförderung gewährt werden. In der Regel ist die Lernförderung nur kurzzeitig notwendig, um vorübergehende Lernschwächen zu beheben.
- Das Erreichen des Klassenziels (ausreichendes Leistungsniveau = Note 4) muss gefährdet, jedoch durch Inanspruchnahme einer kurzfristigen Lernförderung noch erreichbar sein.
- Die Gefährdung des Erreichens der wesentlichen Lernziele hat seine Ursache z. B. durch Versäumnisse des Schulstoffes durch unverschuldete Fehlzeiten (längere Krankheit, Kur, o.ä.) oder es kommt zu einem bedenkliches Absinken der Leistungen durch belastende persönliche Situationen oder aus sonstigen Gründen.
- Die Einzelfallbetrachtung berücksichtigt ferner allg. Lebenslagen (z.B. Scheidungskind, Umzug, Prüfungsendphasen, usw.).
Für folgende Zwecke bzw. in folgenden Fällen kann Lernförderung nicht bewilligt werden:
- Hausaufgabenhilfe.
- Zur Erreichung einer besseren Schulformempfehlung oder zur bloßen Verbesserung des Notendurchschnitts.
- Wenn das Lernziels objektiv nicht mehr erreicht werden kann.
- Wenn kostenfreie schulische Angebote bzw. schulnahe Angebote vorhanden.
- Wenn Ursache des Lerndefizits in unentschuldigtem Fehlen oder vergleichbaren selbstgesteuerten Ursachen liegt und keine Anzeichen für nachhaltige Verhaltensänderung bestehen.
Einzureichende Unterlagen: