Durch die neue Satzung über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung) wird die Anerkennung der Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Kreis Pinneberg (bis einschl. Klassenstufe 10) geregelt, die nicht am Schulort wohnen und zum Erreichen der Schule ein Verkehrsmittel benutzen, weil der Schulweg auf andere zumutbare Weise nicht zurückgelegt werden kann. Eine Kostenanerkennung ist nur für den Besuch der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen möglich.
Die Kostenanerkenung erfolgt mit Beginn des Schulbesuches, jedoch frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Anträge sind rein digital zu stellen über www.ticket-olav.de. Dies gilt nicht für Anträge nach dieser Satzung für Schüler*innen für Schulen der Stadt Pinneberg, der Stadt Schenefeld und des Schulverbandes Seeestermühe (Klassenstufe 1-10). Anträge für diese Schulen sind wie bisher in den Schulen oder bei dem jeweiligen Schulträger zu stellen.