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Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)


Wenn Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) eine Straftat begangen haben, wird die Jugendgerichtshilfe von Seiten der Justiz im Jugendstrafverfahren beteiligt.

  • Wenn wir Nachricht von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekommen, nehmen wir Kontakt zu Ihnen/euch auf und bieten eine Beratung und unsere Unterstützung an.
  • Insbesondere erklären wir Ihnen/euch, was in dem Verfahren auf die Beschuldigten zukommen kann und bereiten sie so auf die Hauptverhandlung vor.
  • Wir beraten Sie, die Personensorgeberechtigten, auch über Möglichkeiten, weitere Erzieherische Hilfen in Anspruch zu nehmen.
  • Wir bringen die persönlichen, familiären und sozialen Gesichtspunkte der Beschuldigten im Verfahren ein und geben eine Stellungnahme zum Strafmaß ab.
  • Erhalten die Beschuldigten eine Auflage oder Weisung aus dem Verfahren, überwachen wir den Verlauf derselben.
  • Im Einzelfall führen wir auch einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer (TOA) durch.

Ihre Ansprechperson/en

Jugendhilfe im Strafverfahren

Fachdienst Jugend / Soziale Dienste (FD 33)

Team Jugendhilfe im Strafverfahren (33-13)

An der Klosterkoppel 15

25436 Uetersen

Telefon:  04121/ 4502-3396

Fax:  04121/ 4502-93396

E-Mail:  juhis@kreis-pinneberg.de

Termine nach Vereinbarung


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