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Begrifferklärungen

Feststellung der Vaterschaft

Für die Kinder ist die Feststellung der Vaterschaft von großer persönlicher Bedeutung. Auch ist damit eine Vielzahl rechtlicher Wirkungen verbunden. Fragen der elterlichen Sorge bzw. des Umgangsrechtes, aber auch Unterhaltsansprüchen sowie Erb-, Renten- oder Krankenversicherungsansprüchen des Kindes hängen unter anderem hiervon ab. Es genügt nicht, dass die Eltern wissen, wer der Vater ist. Formlose schriftliche Erklärungen sind ebenfalls nicht ausreichend.

Sorgeerklärung

Die unverheiratete Mutter übt die elterliche Sorge (früher "Sorgerecht" genannt) aus. Soll der Vater des Kindes mit der Mutter gemeinsam die elterliche Sorge ausüben, bedarf es hierzu einer Sorgeerklärung beider Elternteile in urkundlicher Form. Beurkundungen können bei uns kostenfrei vorgenommen werden.


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