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Der Kreis Pinneberg ist nach dem Schulgesetz Träger der Schülerbeförderung. Was ist für das Schuljahr 2023/2024 neu?

Die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn haben gemeinsam entschieden, dass mit dem Schuljahr 23/24 alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler als Schülerfahrkarte das Deutschland-Ticket für den Schulweg und die Nutzung in der Freizeit und den Ferien erhalten.

Eine Antragstellung für das Schuljahr 2023/24 ist für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in den vier Kreisen über das OLAV-Antragsverfahren bereits möglich. Damit das Deutschland-Ticket noch rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres ausgehändigt werden kann, sollte die Antragstellung bis spätestens 30.06.2023 erfolgen.

Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, für die bereits in den vorherigen Schuljahren 21/22 oder 22/23 eine Schülerfahrkarte über das Online-Antragsverfahren bewilligt wurde, auch hier ist ein Neuantrag unter www.ticket-olav.de erforderlich.

Ausgenommen von OLAV sind Eltern, deren Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 10 besuchen und auf eine Schule in Trägerschaft der Städte Pinneberg und Schenefeld oder des Schulverbandes Seestermühe gehen, da sich diese Schulträger nicht dem neuen Verfahren angeschlossen haben.

Informationen zu OLAV und Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es in den OLAV-FAQs.


Schülerbeförderung für Schüler*innen der öffentlichen berufsbildenden Schulen zum Erreichen des ESA, MSA oder Sekundarstufe II

Weiterhin können nach der Richtlinie für die Beförderung von anspruchsberechtigten Schüle*innen der öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Kreis Pinneberg auch Fahrkosten (ÖPNV) für den Besuch der Beruflichen Schulen zum Erreichen des ESA (erster allgemeinbildender Schulabschluss) und des MSA (mittlerer Schulabschluss) sowie für den Besuch der Sekundarstufe II anerkannt werden. 

Die Antragstellung erfolgt rein digital über www.ticket-olav.de.

Schülerbeförderung bis einschließlich Klassenstufe 10

Durch die neue Satzung über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung) wird die Anerkennung der Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Kreis Pinneberg (bis einschl. Klassenstufe 10) geregelt, die nicht am Schulort wohnen und zum Erreichen der Schule ein Verkehrsmittel benutzen, weil der Schulweg auf andere zumutbare Weise nicht zurückgelegt werden kann. Eine Kostenanerkennung ist nur für den Besuch der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen möglich.

Die Kostenanerkenung erfolgt mit Beginn des Schulbesuches, jedoch frühestens ab dem Monat der Antragstellung.

Anträge sind rein digital zu stellen über www.ticket-olav.de. Dies gilt nicht für Anträge nach dieser Satzung für Schüler*innen für Schulen der Stadt Pinneberg, der Stadt Schenefeld und des Schulverbandes Seeestermühe (Klassenstufe 1-10). Anträge für diese Schulen sind wie bisher in den Schulen oder bei dem jeweiligen Schulträger zu stellen.

Schülerbeförderung zu Förderzentren​

Der Kreis Pinneberg ist Träger der Schülerbeförderung für die kreiseigenen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. (Raboisenschule Elmshorn, Heideweg-Schule Appen-Etz) und für sonstige öffentliche Schulen außerhalb des Kreises (z.B. Förderzentren in Hamburg). Die Beförderung zu den Förderzentren in Appen-Etz und Elmshorn erfolgt durch kreiseigene Schulbusse und beauftragte Fahrdienste.


Ihre Ansprechperson/en

Frau Hamann-Neumann

Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)

Team Schule, Kultur und Sport (31-21)

Schülerbeförderung

Telefon:  04121/ 4502-3322

Fax:  04121/ 4502-93322

E-Mail:  j.hamann-neumann@kreis-pinneberg.de

E-Mail (2):  schuelerbefoerderung@kreis-pinneberg.de

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