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Team Förderung von Kindertageseinrichtungen


Kostenübernahme bei dem Besuch einer Kindertageseinrichtung in einem anderen Bundesland (Hamburg)

Für Kinder, die im Kreis Pinneberg wohnhaft sind und in einer Kindertageseinrichtung in einem anderen Bundesland betreut werden, gewährt der Kreis Pinneberg eine Kostenübernahme gem. § 34 KiTaG.

Für die Erstellung einer Finanzierungszusage (Kostenübernahme)ist das Einreichen von folgenden Unterlagen notwendig:

  1. Antragsformular Kostenübernahme
  2. Betreuungsvertrag

Nach Prüfung der Unterlagen erhält die Familie eine s.g. Finanzierungszusage, aus der die Höhe des Elternbeitrages (gem. § 31 KiTaG), hervorgeht – so, dass die Familie denselben Elternbeitrag zahlt, den Sie auch zahlen würde, wenn das Kind in Schleswig-Holstein betreut wird. Die Differenz zwischen dem Leistungsentgelt (Platzkosten) und dem Elternanteil (=Finanzierungsbetrag), trägt der Kreis Pinneberg.

Zusätzlich ist ggf. eine Ermäßigung des Elternbeitrages in der jeweiligen Wohnortgemeinde zustellen. (siehe Sozialstaffel – Ermäßigung des Elternbeitrages)


Elternbeiträge


KiTa Elternbeiträge_Beispiele

Die Elternbeiträge sind lt. § 31 KiTaG gedeckelt, sie dürfen monatlich

  1.  5,80 Euro für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben, und
  2.  5,66 Euro für ältere Kinder

pro wöchentlicher Betreuungsstunde nicht übersteigen.

Im Hortbereich muss jede Kindertageseinrichtung den Beitrag individuell ermitteln. Da das Gesetz folgendes vorschreibt: Ist in den Schulferien für ein Kind ein längerer Förderungsumfang vorgesehen, wird für die Ermittlung der höchstens zu entrichtenden Elternbeiträge nach Satz 1 die durchschnittliche Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden im Monat zugrunde gelegt.“


Bild oben zeigt keine abschließende Auflistung, es werden lediglich Beispiele dargestellt.


Sozialstaffel - Ermäßigung des Elternbeitrages

(Einkommensabhängige Ermäßigung und Geschwisterermäßigung)

Der Kreis Pinneberg gewährt auf der Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes in Verbindung mit der Satzung des Kreises Pinneberg zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Familien mit mehreren Kindern oder geringerem Einkommen eine Ermäßigung zum Beitrag für eine Kindertageseinrichtung, auf Antrag.

Der Antrag muss in der jeweiligen Wohnortgemeinde eingereicht werden. Eine Bewilligung erfolgt für das Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden.

Ab dem 01.01.2024 findet die Geschwisterermäßigung unter bestimmten Voraussetzungen auch Berücksichtigung, wenn das ältere schulpflichtige Geschwisterkind – als sog. Zählkind – in nachschulischen Betreuungsangeboten gefördert wird. Hierzu müssen gemäß vorliegendem Kreistagsbeschluss folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Wöchentlich mindestens 10 Betreuungsstunden vorliegen, 2. eine regelmäßige Betreuung an mindestens 4 Tagen in der Woche erfolgt, 3. eine Betreuung von mind. 30 % aller Schulferientage im Jahr angeboten wird (abzgl. Feiertage), 4. eine Mittagsverpflegung angeboten wird. Unter das nachschulische Betreuungsangebot fallen alle Schulträger bzw. Schulverbände formal organisierten Betreuungsformate, die sich an schulpflichtige Grundschulkinder richten (u.a. Hort, Offener Ganztag, Gebundener Ganztag, Betreuungsvereine). Dem Antrag auf Geschwisterermäßigung ist ein Nachweis über die nachschulische Betreuung beizufügen.

Die durch die Sozialstaffel für die Kindertageseinrichtungen entstehenden Einnahmeverluste werden durch den Kreis Pinneberg, als örtlicher Träger, übernommen. Die Abrechnung erfolgt mit dem Kreis Pinneberg direkt. Die Familien brauchen lediglich den errechneten Betrag zahlen.

Die Antragsunterlagen für die Ermäßigung (Sozialstaffel) erhalten die Familien auch in ihrer Kindertageseinrichtung.


Kita-Portal

Seit dem 01.01.2021 müssen Eltern sich im  Kita-Portal Schleswig-Holstein registrieren um ihre Kinder auf die Wartelisten der Kitas in Schleswig-Holstein setzen zu lassen.

Das  Kita-Portal Schleswig-Holstein bietet insbesondere für die Eltern einen guten Überblick über die vielfältigen Betreuungsangebote im Kreis Pinneberg und informiert diese über freie Betreuungsplätze. Hierbei können die Eltern ihre jeweiligen Betreuungswünsche eingeben und sich bei den gewünschten Einrichtungen unverbindlich voranmelden (siehe auch Flyer des Kitaportal Schleswig-Holstein).


Laufende finanzielle Förderung nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM)

Das bestehende KiTa-Finanzierungssystem in Schleswig-Holstein war bisher hoch komplex und uneinheitlich. Mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) wird das Finanzierungssystem für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege aus diesem Grund umfassend geändert. Ziel ist es, mit dem KiTaG neue Maßstäbe in der Kindertagesbetreuung zu setzen, die den Lebenswelten von Eltern, Kindern und pädagogischen Fachkräften entsprechen und ein quantitativ und qualitativ gutes Betreuungsangebot sicherstellen. Durch die erstmalige Konkretisierung von Mindeststandards im Gesetz, die für alle geförderten Angebote der Kindertagesbetreuung gelten, soll ein Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse geleistet werden. So wird Bildungsgerechtigkeit bereits im frühkindlichen Bereich umgesetzt (siehe auch Grafik zur KiTa Finanzierung).


Förderung der Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen (Bauförderung)

Siehe hierzu Richtlinie des Kreises Pinneberg über die Gewährung von Kreiszuwendungen für die Schaffung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die zuständigen Ansprechpartner*innen am Ende dieser Seite.


Bedarfsplanung

Für Informationen wenden Sie sich bitte an den/die zuständigen Ansprechpartner*innen am Ende dieser Seite.



Ihre Ansprechperson/en

Frau Ruhle-Schmidt

Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)

Abteilung Kindertagesbetreuung (31-4)

Teamleitung Förderung von Kindertageseinrichtungen (31-42)

Telefon:  04121/ 4502-3451

Fax:  04121/ 4502-93451

E-Mail:  m.ruhle-schmidt@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.437

Frau Turkat

Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)

Team Förderung von Kindertageseinrichtungen (31-42)

Bedarfsplanung

Telefon:  04121/ 4502-3150

Fax:  04121/ 4502-93150

E-Mail:  i.turkat@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.438

Herr Schmidt

Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)

Team Förderung von Kindertageseinrichtungen (31-42)

Kreisförderung

Telefon:  04121/ 4502-3452

Fax:  04121/ 4502-93452

E-Mail:  fd31-4kf@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.440

Frau Czech

Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)

Team Förderung von Kindertageseinrichtungen (31-42)

Kreisförderung

Telefon:  04121/ 4502-3626

Fax:  04121/ 4502-93626

E-Mail:  fd31-4kf@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.440

Frau Karstens

Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)

Team Förderung von Kindertageseinrichtungen (31-42)

Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM)

Telefon:  04121/ 4502-3586

Fax:  04121/ 4502-93586

E-Mail:  fd31-4kf@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.440

Herr Turhal

Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)

Team Förderung von Kindertageseinrichtungen (31-42)

Bauförderung | Erstattung von Investitionskosten

Telefon:  04121/ 4502-3542

Fax:  04121/ 4502-93542

E-Mail:  r.turhal@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.436


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