Personen oder Einrichtungen, die Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb der Fahrerlaubis durchführen möchten, benötigen eine Genehmigung nach § 68 Fahrerlaubnisverordnung.
Der Antrag ist formlos an den Fachdienst Gesundheit zu stellen. Die Voraussetzungen für diese Genehmigung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.
Fachdienst Gesundheit (FD 32)
Team Verwaltung (32-1)
Telefon: 04121/ 4502-3331
Fax: 04121/ 4502-93331
E-Mail: heilpraktiker@kreis-pinneberg.de
Raum: 1.157