Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Anerkennung als Stelle nach § 68 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)


Personen oder Einrichtungen, die Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb der Fahrerlaubis durchführen möchten, benötigen eine Genehmigung nach § 68 Fahrerlaubnisverordnung.

Der Antrag ist formlos an den Fachdienst Gesundheit zu stellen. Die Voraussetzungen für diese Genehmigung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.



Ihre Ansprechperson/en

Frau Herrmann

Fachdienst Gesundheit (FD 32)

Team Verwaltung (32-1)

Telefon:  04121/ 4502-3331

Fax:  04121/ 4502-93331

E-Mail:  heilpraktiker@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.157


Webseiten-ID: 4095