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Team Betreuungsbehörde für Erwachsene


Am 01.01.1992 trat das neue Betreuungsrecht (BtG) in Kraft. Es ersetzte die bis dahin bestehenden Vormundschaften (früher Entmündigungen) und Gebrechlichkeitspflegschaften für Erwachsene durch rechtliche Betreuung. Diese rechtliche Betreuung nach dem BGB ist gesetzliche Vertretung. Betreuungsgesetzverfahren werden bei den Amtsgerichten Pinneberg und Elmshorn angeregt oder beantragt. Wir informieren Sie gern auch im Vorfeld.

Zu den kommunalen Aufgaben der Betreuungsbehörde gehört u.a. die Beratung und Unterstützung von gesetzlichen Betreuern oder Bevollmächtigten, die Förderung des Verein für Betreuung und Selbstbestimmung im Kreis Pinneberg e.V., sowie die Beratung und Unterstützung der Gerichte, z.B. bei der Ersteinrichtung einer gesetzlichen Betreuung.

Eine weitere kommunale Aufgabe der Betreuungsbehörde ist die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung (Gebührenpflichtig!).

Wir beraten und beglaubigen keine Patientenverfügungen!


Dieses Angebot kann jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgen. Sie erreichen uns hierzu: Mo., Mi., Do. u. Fr. in der Zeit von 08:30 - 12:00 Uhr unter der Rufnummer: 04121/ 4502-3583.



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