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Zum 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgetreten und infolge dessen das Austrittsabkommen in Kraft getreten. Dieses Abkommen enthält u.a. Übergangsregelungen zum Aufenthalt britischer Staatsangehöriger und deren Familienangehörige. Für das Vereinigte Königreich gilt gemäß des Austrittsabkommens während eines vereinbarten Übergangszeitraums weiterhin das Unions- bzw. EU-Recht.

Diese Übergangsphase endet am 31.12.2020.

Für die Zeit nach dem Ende des Übergangszeitraums, also ab dem 01.01.2021, sieht das Abkommen aufenthaltsrechtliche Regelungen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörigen vor, die bis zum 31.12.2020 in der Europäischen Union freizügigkeitsberechtigt waren. Ihre bereits erworbenen Rechte im Sinne der europäischen Freizügigkeit werden durch das Abkommen weiterhin umfassend geschützt.


Laut des Austrittsabkommens haben britische Staatsangehörige und deren Familienangehörigen nunmehr einmalig die Pflicht Ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen. Um diese sogenannte Anzeigepflicht so einfach und bürgerfreundlich wie möglich zu machen, haben wir im Kreis Pinneberg entschieden, die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt/Bürgerservice des Rathauses vor Ort als offizielle Anzeige im Sinne des Abkommens zu werten. Demzufolge brauchen britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige vorerst nichts weiter zu unternehmen. Sie brauchen keine Formulare auszufüllen oder Anzeigen zu schreiben. Sie brauchen sich auch nirgends zu registrieren, weder online noch persönlich. Das ist im Kreis Pinneberg automatisch geschehen.

Wir haben daher alle im Kreis Pinneberg registrierten britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörige angeschrieben und die Erfüllung der Anzeigepflicht schriftlich bestätigt.

Wie geht es jetzt für mich als britischer Staatsangehöriger und/oder Familienangehöriger weiter?

Damit Sie zukünftig Ihre erworbenen Rechte nach dem Austrittsabkommen belegen können, wird Ihnen innerhalb der nächsten sechs Monaten (bis zum 30.06.2021) ein „Aufenthaltsdokument-GB“ ausgestellt - das ist ein neues Dokument in Checkkartenformat.

Für die Ausstellung des Aufenthaltsdokument-GB müssen Sie einmalig in der Ausländerbehörde vorsprechen, da auf dem Dokument Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Passbild) gespeichert werden müssen. Damit die Vorsprachen aller britischer Staatsangehörigen reibungslos ablaufen, werden wir Ihnen bis zum 30.06.2021 automatisch einen Termin zusenden, den Sie im Bedarfsfall natürlich in Absprache verschieben können.
 

 Hinweis

Sollten Sie nicht von uns angeschrieben worden sein, so bitten wir Sie, sich unter folgender Email-Adresse an uns zu wenden: brexit@kreis-pinneberg.de

Auch wenn Sie nicht mehr im Kreis Pinneberg wohnhaft sind oder nicht beim Einwohnermeldeamt/Bürgerservice Ihres Rathauses angemeldet sind oder vor kurzem wieder nach Großbritannien zurückgekehrt sind, so kann es trotzdem sein, dass Sie Rechte aufgrund des Austrittsabkommens erworben haben. Sofern das bei Ihnen der Fall ist, fragen Sie uns gerne unter brexit@kreis-pinneberg.de



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