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Verwaltung Fachbereich Bevölkerungsschutz, Zuwanderung und Gesundheit Fachdienst Gesundheit Team Verwaltung / Heimaufsicht Meldepflichtige Gesundheitsberufe
Wer selbständig oder als Angehöriger einer Heilberufekammer einen Gesundheitsberuf ausübt, hat dies dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zu melden. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn eine solche Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber einer Heilberufekammer besteht. Die Heilberufekammer hat die Meldungen an den Kreis oder die kreisfreie Stadt weiterzugeben.
Die Meldung ist innerhalb eines Monats
Bitte verwenden Sie hierfür das unten angehängte Formular.
Wer seiner Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mir einer Geldbuße geahndet werden.
Zu den Selbständigen in Gesundheitsberufen, die eine eigene Meldung abzugeben haben, gehören auch freie Mitarbeiter in den Praxen; also alle Personen, die kein festes Entgelt für ihre Tätigkeiten erhalten.
§§ 12 und 17 des Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 14.12.2001 und die Landesverordnung über Gesundheitsberufe vom 09.12.2019.
Fachdienst Gesundheit (FD 32)
Team Verwaltung (32-1)
Telefon: 04121/ 4502-3331
Fax: 04121/ 4502-93331
E-Mail: heilpraktiker@kreis-pinneberg.de
Raum: 1.157
Webseiten-ID: 1193
Kurt-Wagener-Straße 11
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+49 (0)4121 - 4502-0
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