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Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Heimaufsicht in Schleswig-Holstein ist das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz sowie die Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz. Danach haben die Landräte der Kreise und die Bürgermeister der kreisfreien Städte die Aufsicht über die in deren Bereich vorhandenen stationären Einrichtungen, wie z.B. Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen.
Im Jahr 2012 wurde eine einheitliche Prüfrichtlinie für die Durchführung der jährlichen Regelprüfungen in Schleswig-Holstein erlassen. Diese wurde bereits ein Mal überarbeitet. Seit Dezember 2015 gibt es eine Prüfrichtlinie für Regelprüfungen in der Altenpflege und eine Prüfrichtlinie für Regelprüfungen in der Eingliederungshilfe.
Alle stationären Einrichtungen werden grundsätzlich mindestens ein Mal im Jahr unangemeldet überprüft. Zudem werden bei Beschwerden bei Bedarf unangemeldete Anlass bezogene Prüfungen durchgeführt.
Die Heimaufsicht ist während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Pinneberg für die Entgegennahme von Beschwerden telefonisch zu erreichen. Aufgrund des Aufgabenbereiches sind die Mitarbeiterinnen der Aufsichtsbehörde oftmals im Außendienst tätig; in diesem Fall können Sie Ihr Anliegen auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und werden schnellst möglichst zurückgerufen. Vor einem persönlichen Besuch wird empfohlen telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Weiterhin besteht im Beschwerdefall die Möglichkeit das PflegeNotTelefon unter Tel.: 01802 49 48 47 rund um die Uhr zu erreichen.
Für Beratungen in Verbindung mit der Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim sowie alle Fragen „rund ums Älter werden“ steht der Pflegestützpunkt im Kreis Pinneberg unter Tel.: 04101 555-464 zur Verfügung. Dort erhalten Sie eine individuelle, unabhängige und kostenfreie Beratung.
Fachdienst Gesundheit (FD 32)
Team Verwaltung (32-1)
Heimaufsicht / Verwaltung
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Heimaufsicht / Verwaltung
Telefon: 04121/ 4502-3520
Fax: 04121/ 4502-93515
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Heimaufsicht / Pflege
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