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Anerkennung als Stelle nach § 68 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)


Personen oder Einrichtungen, die Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb der Fahrerlaubis durchführen möchten, benötigen eine Genehmigung nach § 68 Fahrerlaubnisverordnung.

Der Antrag ist formlos an den Fachdienst Gesundheit zu stellen. Die Voraussetzungen für diese Genehmigung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.



Ihr Ansprechpartner

Frau Herrmann

Fachdienst Gesundheit (FD 32)

Team Verwaltung (32-1)

Telefon:  04121/ 4502-3331

Fax:  04121/ 4502-93331

E-Mail:  heilpraktiker@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.157


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