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Team Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten
  • Bearbeitung von Elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT)
  • Bearbeitung von Anträgen auf Erteilungen und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln (hierbei handelt es sich um Anträge von Kundinnen und Kunden auf Erteilungen oder Verlängerungen ihrer Aufenthalte in der BRD)
  • Bearbeitung von Visumsangelegenheiten (Personen, die aus den verschiedensten Gründen (Besuch, Familienzusammenführung etc.) nach Deutschland einreisen wollen, müssen bei den Deutschen Botschaften in ihren Heimatländern Anträge auf Einreise stellen (Antrag auf Erteilung eines Visums). Zu diesen Anträgen wird die ABH vorher oder nachher um Stellungnahme gebeten
  • Ausstellen von Ausweisersätzen und Reiseausweisen (ausländische Staatsangehörige, die sich nicht durch Pässe/ Passersatzpapiere ihres Heimatlandes ausweisen können, erhalten unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen durch die BRD entsprechende Ausweispapiere, die die ABH auszustellen hat)
  • Aufnehmen von Verpflichtungserklärungen in besonderen Fällen
  • Bearbeitung von Anträgen zur Beschäftigungsverordnung
  • Prüfung der Teilnahmeberechtigung und/oder -Verpflichtung an einem Integrationskurs
  • Beratung der Kundinnen und Kunden
  • Bearbeitung von Anträgen auf Auflagenänderungen zu Aufenthaltstiteln
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz.
  • Klage- und Remonstrationsverfahren in Visaangelegenheiten sowie die Hauptsachbearbeitung der Visaangelegenheiten und für die der EU-Bürger.
Team Humanitäre Aufenthaltsangelegenheiten
  • Regelungsaufgaben nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes (Humanitäre Angelegenheiten)
  • Verteilung der neuen Asylbewerber nach einem Quotenschlüssel auf die Kommunen
  • Bearbeitung von Asylangelegenheiten (das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt die Asylverfahren durch und trifft alle Entscheidungen. Sobald die Personen in den Kreis Pinneberg verteilt worden sind, hat die ABH nach den Vorgaben des Bundesamtes die Asylverfahren zu überwachen)
  • Bearbeitung von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnisse
  • Einleitung und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen (Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, müssen entweder ausreisen, in ihre Heimatländer zurückgeführt werden oder eben, wenn der Ausreise noch Hindernisse wie Passlosigkeit, Krankheit etc. entgegenstehen, vorläufig Duldungen - Aussetzung der Abschiebung - erteilt werden)
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Ausweisungen bei illegaler Erwerbstätigkeit
  • Bearbeitung von Festnahmen (u.a. Haftantragsfertigung und Teilnahme an Verhandlungen über die Abschiebungshaft vor dem Amtsgericht)
  • Bearbeitung von Anträgen zur Beschäftigungsverordnung
Team Hauptsachbearbeitung
  • Aufnahme aller Einbürgerungsanträge sowie die alleinige Entscheidung über Anspruchseinbürgerungen nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz und Einbürgerungen nach § 21 des Gesetzes für heimatlose Ausländer sowie der Beratung in allen Einbürgerungsangelegenheiten
  • Bearbeiten der Ermessenseinbürgerungsanträge nach § 8 und § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz bis zum Fertigen einer Stellungnahme für die weitere Bearbeitung bei den zuständigen Hauptsachbearbeitern
  • Bearbeitung von Aufenthaltsangelegenheiten besonders schwieriger Art (z.B. Anträge auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln; Rücknahme oder Widerruf sowie nachträgliche Beschränkung von Aufenthaltstiteln) und Bearbeitung allgemeiner Anfragen
  • Ausweisungen (bei Personen, die in erheblichen Maße straffällig geworden sind, muss die Ausweisung geprüft und ev. verfügt werden. Die Betroffenen müssen nach - rechtskräftigem - Erlass dieser Verfügung die BRD verlassen und erhalten eine Wiedereinreisesperre)
  • Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen im Bereich der Ermessensentscheidung
  • Einbürgerungen nach Ermessen
  • Beratung der Kolleginnen und Kollegen des Team ABH II und Beratung der Kundinnen und Kunden sowie Annahme von Beschwerden und Konfliktlösung
  • Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten und Einleitung von Strafverfahren
  • Bearbeitung von Anträgen nach § 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung sowie Abgabe von Stellungnahmen zu Anträgen nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung
  • Bearbeitung von Anträgen auf Befristung der Wirkung einer Wiedereinreisesperre

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