Die Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung) legt den Mindestumfang der eigenverantwortlichen Überwachungsmaßnahmen für Abwasseranlagen fest und beschreibt die dafür erforderlichen Daten sowie deren Dokumentation.
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Wasser (26-3)
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