Pferdeunterstände, Ställe, Scheunen, Pavillons - was immer im Außenbereich gebaut werden soll, muss genehmigt werden. Außenbereich ist - einfach ausgedrückt - jede Fläche außerhalb von "im Zusammenhang bebauten Ortsteilen".
Viele Gemeinden haben Außen- und Innenbereich in ihren Flächennutzungsplänen festgelegt. Im Zweifelsfall erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Amt, ob ein Grundstück zum Außenbereich zu zählen ist.
In der Regel ist für jedes Bauvorhaben im Außenbereich ein Ausgleich erforderlich. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich durch z.B. Pflanzungen oder auch eine Ausgleichszahlung soll den Eingriff z.B. durch Versiegelung „wieder gut machen“. Bei Zahlung erfolgt der notwendige Ausgleich über andere Institutionen.
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Naturschutz (26-2)
Fachdienst Umwelt (FD 26)
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