Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

1,2-Dichlorpropan

1,2-Dichlorpropan, ein leichtflüchtiger chlorierter Kohlenwasserstoff, ist gegen bodenbürtige Fadenwürmer (Nematoden) schwach-wirksam und war Bestandteil mehrerer Bodenentseuchungsmittel (Bodendesinfektionsmittel), die außerdem den nematiziden Wirkstoff 1,3-Dichlorpropen (z.T. in Kombination mit dem gleichfalls nematiziden Wirkstoff Methylisothiocyanat) enthielten und zwischen 1975 und 1987 zugelassen waren.

In Schleswig-Holstein wurden Bodenentseuchungsmittel ausschließlich in der Baumschulwirtschaft benötigt und zur Behebung der sog. Bodenmüdigkeit eingesetzt. Nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung war die Anwendung von 1,3-Dichlorpropen-haltigen Mitteln seit 21. März 1986 nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde und nur außerhalb von Wasserschutzgebieten zulässig. 1987 erlosch die letzte Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel mit 1,2-Dichlorpropan; ein Anwendungsverbot speziell für diesen Stoff wurde daher nicht ausgesprochen. Seit dem 22. März 1991 besteht für 1,3-Dichlorpropen ein vollständiges Anwendungsverbot.


Abwehrbrunnen

Ein Brunnen, der nicht mehr zur Förderung von Wasser zu Trinkwasserzwecken dient, der aber weiter gefördert wird. Das Wasser wird dann in der Regel abgeleitet. Zweck dieser Maßnahme ist es, im Wasser vorhandene Stoffe durch ein Abpumpen des Grundwasserleiters von den Förderbrunnen fern zu halten.


Bentazon

Bentazon ist ein selektiver herbizider Wirkstoff, der über Blatt und Spross, aber auch über die Wurzel aufgenommen und in der Pflanze verteilt wird. Er ist in einer Reihe zugelassener Mittel enthalten, und zwar zur Bekämpfung zweikeimblättriger Unkräuter in Sommer- und Wintergetreide, Mais, Lein, Kartoffeln, Futtererbsen sowie in bestimmten Gemüse- und Gewürzpflanzen. Die Zulassungen einiger Mittel bestanden bis zum Jahr 2011.


Calciumhydroxid

Calciumhydroxid (Ca(OH)2), wird zur (Rest-)Entsäuerung und Aufhärtung verwendet.


Chlordioxid

Chlordioxid (ClO2), ist ein Oxidationsmittel und dient der vorbeugenden Desinfektion des Trinkwassers (Schutzchlorung).


Chlortoluron

Chlortoluron ist wirksam gegen einjährige Unkräuter, einschließlich einiger Gräserarten. Die Anwendung entsprechender Mittel erfolgt als Vorauf- (Herbst) und Nachauflaufherbizid (Frühjahr) in Wintergetreide, insbesondere zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Rispengräsern und flachkeimenden Samenunkräutern. Der Wirkstoff Chlortoluron hatte ebenfalls seit Anfang der achtziger Jahre eine große Bedeutung in den Baumschulen. Die Zulassung der in Deutschland zugelassenen Mittel endete am 31.03.2001, daher ist seit dem 01.07.2001 (Einführung der Indikationszulassung) die Anwendung aller Präparate mit diesem Wirkstoff nicht mehr erlaubt. Zur Zeit ist nicht bekannt, ob bzw. mit welchen Auflagen die Wiederzulassung von Chlortoluron- haltigen Präparaten erfolgen wird.


CKW

Unter CKWs versteht man leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe. Zu diesen gehören Trichlorethen und Tetrachlorethen, für die es einen Summengrenzwert gibt. Dieser Grenzwert beträgt 0,01 mg/l. Des weiteren gehören dazu 1.2-Dichlorethan mit einem Grenzwert von 0,03 mg/l und Vinylchlorid mit einem Grenzwert von 0,0005 mg/l. Für alle übrigen CKWs sind in der Trinkwasserverordnung keine Grenzwerte vorgesehen.


Hexazinon

Hexazinon ist ein nicht-selektives Blatt- und Bodenherbizid mit Wirkung gegen ein- und zweikeimblättrige Pflanzen. Der Wirkstoff war bis 1991 in drei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten, deren Anwendung bis zum Wirksamwerden des uneingeschränkten Indikationsgebots am 1. Juli 2001 noch zulässig war. Eine erneute Zulassung Hexazinon-haltiger Mittel in Deutschland ist z. Zt. nicht vorgesehen.


Mecoprop-P

Mecoprop-P ist das (rechtsdrehende) und allein herbizid-wirksame Isomer des früheren Wirkstoffs Mecoprop (MCPP), wodurch die Aufwandmenge je Anwendung praktisch halbiert wird. Er wirkt selektiv nach Aufnahme über die grünen Pflanzenteile (Wuchsstoffcharakter). In Deutschland sind mehrere Mecoprop-P-haltige Pflanzenschutzmittel - zum Teil in Kombination mit anderen Wirkstoffen - zugelassen, und zwar zur Bekämpfung einjähriger zweikeimblättriger Unkräuter in Sommer- und Wintergetreide, Kernobst, Wiesen und Weiden, Rasen im Bereich Haus- und Kleingarten sowie in Weinreben. Die Zulassungen einiger Mittel bestanden bis zum Jahr 2007.


N.N.-Dimethylsulfamid (DMS)

Dimethylsulfamid (DMS) ist ein Metabolit, der bei dem Abbau der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Dichlofluanid und Tolylfluanid entsteht. Beide Wirkstoffe werden innerhalb weniger Tage nach Aufbringung abgebaut. Dabei entsteht der Metabolit DMS. Seit dem 16.02.2007 ruht die Zulassung der Wirkstoffe für die Anwendung im Freiland. Mittlerweile werden sie auch in Gewächshäusern nicht mehr angewendet. Anwendungsschwerpunkte der beiden Wirkstoffe lagen im Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenanbau.

DMS baut sich bei der Ozonierung von Wasser zu Nitrosaminen ab. Da diese krebserregend sind, darf mit DMS belastetes Wasser nicht ozoniert werden. Eine dauerhafte Chlorung des Wassers ist ebenfalls nicht möglich, da derzeit keine Erkenntnisse über das Verhalten von DMS im Zusammenhang mit Chlor vorhanden sind.


TOC

TOC ist die Bezeichnung für den gesamten organisch gebundener Kohlenstoff und ist somit ein Summenparameter. Die Konzentration an organisch gebundenem Kohlenstoff ist ein Maß für die Konzentration an organischer Substanz im Wasser.

Dieser Parameter gehört zu den Indikatorparametern und ist ohne Grenzwert in der Trinkwasserverordnung festgesetzt worden. Er ist somit gesundheitlich nicht relevant. Er wird lediglich als Festlegung von Einsatzkriterien für Leitungsmaterialien verwendet.


Webseiten-ID: 1460