Im Bebauungsplanverfahren oder in der Baugenehmigung erarbeiten wir Stellungnahmen mit Auflagen. Bei einer nachträglichen Bebauung mit Wohnhäusern an Hauptverkehrsstraßen und Schienenverkehrswegen wird zum Schutz der späteren Bewohner eine Beurteilung des Lärms erstellt. Als Ergebnis werden die notwendigen baulichen Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen.
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Abfallüberwachung und gesundheitlicher Umweltschutz (26-4)
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