Gemäß der §§ 1, 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich einer Genehmigungspflicht, z.B. der Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen.
Für die Genehmigung zur Ausübung, die Änderung oder zum Weiterbetrieb können Sie über nachfolgenden Button einen Online-Antrag stellen:
Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)
Team Verkehrsgewerbe (24-11)
Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)
Team Fahrerlaubnisse - Aufsichtsbereich (24-4)