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Technische Veränderung am Fahrzeug


Bei einer Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) nach technischer Änderung, bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Gutachten über die durchgeführte Abnahme vom amtlichen anerkannten Sachverständigen (nach § 13, § 19 oder § 21)
    Achtung: Teilegutachten dienen nur dem Sachverständigen als Grundlage zur Abnahme.
  • bei Umschlüsselung der Schadstoffklasse (unter 14.1): Herstellerbescheinigung oder Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • bei "KAT"-Eintragungen, Genehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt (Heft), Einbaubestätigung von der anerkannten Fachwerkstatt
  • bei Eintragungen von "Gasanlagen", Genehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt und einer Bescheinigung über den Einbau einer R115 Flüssiggasanlage (LPG) zum Antrieb eines Kraftfahrzeuges, ggf. eine Abnahme von einem anerkannten Sachverständigen/Prüfstelle 

Gebühren  
Grundgebühr 11,70 EUR

Bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt die Gebühr 14,90 EUR.

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.


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