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Online-Bankbriefauskunft


Es besteht die Möglichkeit, online abzufragen, ob eine angeforderte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Kfz-Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Für eine Vielzahl von Zulassungsvorgängen ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.

Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsbehörde veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Kfz-Zulassungsbehörde übersandt wird.

Über die Online-Bankbriefauskunft können Sie unter Angabe der ZBII-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) und des amtlichen Kennzeichens oder des Familien-/ Firmennamens des Halters selbst nachsehen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Kfz-Zulassungsbehörde bereits vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur ca. 2 Wochen bei der Kfz-Zulassungsbehörde aufbewahrt wird, bevor diese an die entsprechende Bank bzw. Leasinggesellschaft zurückgeschickt wird.



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