Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum sind genehmigungspflichtig und bedürfen in besonderen Fällen einer Anordnung zur Verkehrssicherung.
Finden die Veranstaltungen innerhalb einer Ortschaft, eines Amtsgebietes oder einer Stadt statt, sind die Anträge zur Durchführung bei den örtlichen Behörden zu stellen. Dies sind:
Veranstaltungen, die über das Gebiet einer Stadt, eines Amtes oder einer Gemeinde hinaus gehen, sind beim Kreis Pinneberg mit nachfolgendem Antrag zu beantragen.