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Es erreichen uns regelmäßig Fragen, deren Antworten wir Ihnen hier gerne in einer kleinen FAQ-Auflistung zur Verfügung stellen möchten:


Unterschied Verwarnungsgeld - Bußgeld
Warum ist der Verstoß teurer geworden?
Ich habe kein Verwarnungsgeldangebot erhalten, sondern direkt den Bußgeldbescheid. Warum?
Das Verwarnungsgeld habe ich nicht (rechtzeitig) bezahlt bzw. die Zahlungsaufforderung nicht erhalten. Jetzt kommt der Bußgeldbescheid. Muss ich die „Mahngebühren“ zahlen?
Ich soll zu schnell gefahren sein (Geschwindigkeitsverstoß), ist die Messung korrekt?
In Schenefeld soll ich über eine rote Ampel gefahren sein. Ich bin der Meinung, dass die Ampel aber noch gelbes Licht gezeigt hat. Wie verhalte ich mich?
Ich wurde geblitzt, bin mir aber sicher, nicht zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren zu sein. Was könnten die Ursachen dafür sein?
Wie lange dauert es, bis ich mein „Ticket“ über den Verstoß erhalte? Kann ich jetzt schon meine neue Adresse angeben oder mich als Fahrer benennen?
Ich habe ein „Knöllchen“ (Parkverstoß) im Stadtgebiet Pinneberg oder Elmshorn erhalten, soll ich mich dann auch an die Kreisverwaltung wenden?
Ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und es steht nicht darauf, wieviel ich bezahlen muss

Unterschied Verwarnungsgeld - Bußgeld
  • Verwarnungsgeld bis 55,00 € - sofern dies bezahlt wird ist der Fall abgeschlossen
  • Bußgeld mehr als 55,00 € - es erfolgt eine Anhörung und bei Erlass eines Bußgeldbescheides fallen immer mindestens 25,00 € Gebühren und 3,50 € Auslagen an

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Warum ist der Verstoß teurer geworden?

Seit dem 9. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog, der zum Teil höhere Beträge beinhaltet. Durch die Veränderung sind bisherige Verwarnungsgelder zu Bußgeldern geworden. Bußgeldverfahren beinhalten bei Erlass eines Bußgeldgeldbescheids automatisch mindestens 28,50 € Gebühren und Auslagen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben, siehe § 107 OWiG.


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Ich habe kein Verwarnungsgeldangebot erhalten, sondern direkt den Bußgeldbescheid. Warum?

Das sollte nicht sein und tut uns leid. Wer einen Verstoß im Verwarnungsgeldbereich begeht, bekommt zunächst von der Bußgeldstelle oder dem Landespolizeiamt ein Verwarnungsgeldangebot. Dies umfasst zugleich auch eine Anhörung.

Wenn die Bußgeldstelle keine Mitteilung über die Unzustellbarkeit des Schriftstücks erhält, ist davon auszugehen, dass dieses zugestellt wurde. Die Zustellung muss durch die Bußgeldstelle nicht nachgewiesen werden.

Wird das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, erhalten die Betroffenen einen Bußgeldbescheid. Einen Rechtsanspruch auf ein Verwarnungsgeldangebot besteht nicht.


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Das Verwarnungsgeld habe ich nicht (rechtzeitig) bezahlt bzw. die Zahlungsaufforderung nicht erhalten. Jetzt kommt der Bußgeldbescheid. Muss ich die „Mahngebühren“ zahlen?

Verwarnungsgeldangebote sollen den Verwaltungsaufwand reduzieren. Sie sind schnell und einfach erledigt, wenn der Vorwurf anerkannt und das Verwarnungsgeld bezahlt wird. Verfahrenskosten kommen nicht hinzu. Sofern es – aus welchem Grund auch immer – nicht zur Zahlung des Verwarnungsgeldes kommt, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. In diesem Verfahren müssen laut Gesetz (§ 107 OWiG) Gebühren von mindestens 25,00 Euro und die Auslagen von 3,50 Euro erhoben und gezahlt werden.


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Ich soll zu schnell gefahren sein (Geschwindigkeitsverstoß), ist die Messung korrekt?

Sie können von einer korrekten Messung und einem korrekten Messergebnis ausgehen. Der Kreis Pinneberg verfügt über mehrere stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage und einen Geschwindigkeitsmessanhänger. An einem Standort in Schenefeld werden gleichzeitig auch Rotlichtmissachtungen geahndet. Alle eingesetzten Messgeräte sind stets gewartet und geeicht. Aktuell werden auch Messgeräte mit Lasermesstechnik eingesetzt. Hier erfolgt die Geschwindigkeitsmessung bereits einige Meter vor dem Gerät. Das Foto wird erst später gemacht. Die Messung der Geschwindigkeit ist zu diesem Zeitpunkt jedoch schon abgeschlossen.


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In Schenefeld soll ich über eine rote Ampel gefahren sein. Ich bin der Meinung, dass die Ampel aber noch gelbes Licht gezeigt hat. Wie verhalte ich mich?

Am Standort in Schenefeld setzen wir eine stationäre Rotlichtüberwachungsanlage ein. Diese wird vorschriftsmäßig gewartet und geeicht. Bei einem Verstoß werden zwei Bilder gemacht. Der Verstoß wird an der Haltelinie dokumentiert, in einem zweiten Bild in Höhe der Säule erfolgt die Dokumentation, dass das Fahrzeug tatsächlich weitergefahren ist, und nicht direkt hinter der Haltelinie zum Stehen gekommen ist. Wenn Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass ein Verstoß vorlag.


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Ich wurde geblitzt, bin mir aber sicher, nicht zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren zu sein. Was könnten die Ursachen dafür sein?

Die eingesetzten Blitze sind hell. Es kommt vor, dass Sie den Eindruck haben, geblitzt worden zu sein, obwohl es das Fahrzeug vor oder neben Ihnen war. Gerade wenn es etwas dunkler ist, kann dies passieren. Wenn Ihnen ein Verstoß vorgeworfen wird, erhalten Sie eine Anhörung oder ein Verwarnungsgeldangebot. Dies dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.


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Wie lange dauert es, bis ich mein „Ticket“ über den Verstoß erhalte? Kann ich jetzt schon meine neue Adresse angeben oder mich als Fahrer benennen?

Die Bearbeitungszeit für die Auswertung von Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen in Schenefeld dauern dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Dann erfolgt eine Halteranfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt. Sofern Sie umgezogen sind, können Sie Ihre Adresse in dieser Zeit also auf dem Fahrzeugschein noch ändern lassen. Leider ist es nicht möglich, ohne die Falldaten Ihre Daten (neue Adresse oder neuen Fahrer) schon zu hinterlegen, da bis zur Überleitung des Verstoßes noch keinerlei Daten vorliegen. Sollten Sie nach sechs Wochen noch keinen Brief erhalten haben, können Sie eine E-Mail an bussgeldstelle@kreis-pinneberg.de mit dem Hinweis auf die neue Adresse schreiben. Wenn es sich um einen Verstoß im Verwarnungsgeldbereich handelt (niedrigeres Geschwindigkeitsniveau), teilen Sie dies gerne mit. Dann wird Ihre Mail direkt an die zuständige Stelle (Landespolizeiamt) weitergeleitet.


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Ich habe ein „Knöllchen“ (Parkverstoß) im Stadtgebiet Pinneberg oder Elmshorn erhalten, soll ich mich dann auch an die Kreisverwaltung wenden?

Hier können Sie sich direkt an die Stadt Pinneberg (04101/ 211-0) bzw. an die Stadt Elmshorn (04121/ 231-0) wenden. Die Bußgeldstelle des Kreises kann in diesen Fällen nicht weiterhelfen, da kein Datenzugriff möglich ist.


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Ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und es steht nicht darauf, wieviel ich bezahlen muss

Bei einem Bußgeldbescheid verhält es sich anders als bei einer Verwarnung, die Sie annehmen, bezahlen und damit erledigen können. Bei einem Verstoß, der mit einem Bußgeld geahndet wird, erhalten Sie immer eine Anhörung zum Bußgeldverfahren. Wenn Sie selbst für den Verstoß verantwortlich waren und den Verstoß zugeben, müssen Sie den Anhörungsbogen nicht zurücksenden. Nach 2-3 Wochen erhalten Sie den Bußgeldbescheid. Die Höhe des Bußgeldes ist von der Schwere des Verstoßes abhängig, beträgt aber mindestens 60,- € zzgl. Gebühren und Auslagen in Höhe von mind. 28,50 €.

Wenn eine andere Person den Verstoß begangen hat, sind Sie verpflichtet, diese Person zu benennen und den Anhörungsbogen an die Bußgeldstelle zurückzusenden. Dann beginnt das Verfahren mit der neu benannten Person (Anhörung und ggf. Bußgeldbescheid).


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