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Kontrollen

Die Verantwortung dafür, dass die in den Verkehr gebrachten Waren den Vorschriften entsprechen, gesundheitlich unbedenklich sind und die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführen oder täuschen, haben Herstellerbetriebe, Importeure und Händler.

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, die Einhaltung und Beachtung der Gesetze und Verordnungen zu kontrollieren. Die mit der Überwachung betrauten Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure des Kreises sind täglich möglichen Missständen im Handel, in Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung oder in Herstellerbetrieben auf der Spur.

Mit unangemeldeten Betriebsbesichtigungen und gezielten Probenuntersuchungen achten die Kontrolleure darauf, dass die Regeln des Verbraucherschutzes eingehalten werden. Dabei werden die in Gaststätten und Imbissständen angebotenen Speisen ebenso geprüft, wie die Waren aus dem Supermarkt oder der Eisdiele nebenan.

Dabei werden u.a. überprüft:
  • Rohstoffe, Zutaten, technologische Hilfsstoffe, Halb- und Enderzeugnisse,
  • die für die Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln angewandten Verfahren,
  • die zur Konservierung dienenden Vorrichtungen,
  • die Etikettierung und Aufmachung der Lebensmittel,
  • Reinigungs- und Pflegemittel und -verfahren sowie Schädlingsbekämpfungsmittel,
  • der Zustand von Grundstücken, Räumen, Anlagen, Beförderungsmitteln, Geräten und Materialien,
  • Personalhygiene.
     

Darüber hinaus werden die Mitarbeiter der Lebensmittelaufsicht bei Erkrankungen oder Verbraucherbeschwerden, die im Zusammenhang mit Lebensmittel stehen, unverzüglich tätig.

Die Mitarbeiter der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind auch an Informationen und Hinweisen von Verbrauchern interessiert. Diesen Hinweisen kann dann gezielt nachgegangen werden.

Bei Beanstandungen trifft die zuständige Behörde die Maßnahmen, die notwendig sind, um die Einhaltung der Vorschriften und die Unbedenklichkeit der Produkte wieder herbeizuführen und Verstöße erforderlichenfalls angemessen zu ahnden.

Dazu steht ein Katalog von Möglichkeiten zur Verfügung: Verwarnung, Bußgeld, Strafanzeige, Auflagen für die Betriebe in Form von Ordnungsverfügungen, Beschlagnahme von Ware, Rückruf von Produkten, Warnung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Medien oder auch erforderlichenfalls die Schließung eines Betriebes.


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