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Lebensmittelüberwachung

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

Neben Lebensmitteln sind auch Bedarfsgegenstände (wie z.B. Lebensmittelverpackungen, Geschirr, Spielzeug, Reinigungsmittel, Kleidung) sowie Tabakerzeugnisse und kosmetische Mittel Gegenstand der amtlichen Überwachung.

Grundsätzlich haben diejenigen, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, die Verantwortung für ihre Produkte und damit zugleich die Verpflichtung, die jeweils zutreffenden rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.

Die Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure der Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht überprüfen die Betriebe und stichprobenweise die von ihnen hergestellten Produkte darauf, ob die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften von der Herstellung bis zur Abgabe auch wirklich eingehalten werden.

Wichtigste Rechtsgrundlagen der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind das Lebensmittel- Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, kurz LFGB, und die unmittelbar geltenden EG-Verordnungen 178/2002 ("EG-Basisverordnung") sowie 852/2004 und 853/2004 ("EG-Hygienepaket"). Insgesamt gibt es eine Fülle von gesetzlichen Vorschriften vor allem des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Schäden sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.


Ihre Ansprechperson/en

Frau Dr. Noldt

Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)

Team Lebensmittelüberwachung (22-12)

Teamleitung

Telefon:  04121/ 4502-2221

Fax:  04121/ 4502-92324

E-Mail:  vetamt@kreis-pinneberg.de

Raum:  3.181

Frau Dr. Köppen

Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)

Team Lebensmittelüberwachung (22-12)

Telefon:  04121/ 4502-2208

Fax:  04121/ 4502-92324

E-Mail:  vetamt@kreis-pinneberg.de

Raum:  3.184


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