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Jagdscheine

Beim Team Ordnung können Sie die Ausstellung und die Verlängerung Ihres Jagdscheines beantragen. Bei Neuanträgen ist das Jägerprüfungszeugnis vorzulegen.

Ein Jagdschein kann für ein, zwei oder drei Jahre ausgestellt werden. Der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für den gesamten beantragten Zeitraum ist erforderlich.


Ihre Ansprechperson/en

Herr Kuhlmann

Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)

Team Ordnung (22-21)

Jagdbehörde / Kleine Waffenscheine (A - Z)

Telefon:  04121/ 4502-2234

Fax:  04121/ 4502-92234

E-Mail:  waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de

Raum:  4.128


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