Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Maßnahmen des Betreibers bei einem kerntechnischen Unfall


Maßnahmen des Betreibers

Der Betreiber hat neben der Durchführung anlageninterner Schutzmaßnahmen u.a. die folgenden weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Behörden durchzuführen:

  • Fortlaufende Information der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und der Katastrophenschutzbehörde einschließlich Übermittlung aller Angaben zur Beurteilung der Anlagensituation und Gefahrenlage in der Umgebung
  • Abstellung einer sachkundigen Kontaktperson zur Katastropheneinsatzleitung
  • Messungen und Probenahmen in der Umgebung

Webseiten-ID: 5904