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Behördliche Maßnahmen bei einem kerntechnischen Unfall


Behördliche Maßnahmen

Planungsgebiete für die Umgebung von Kernkraftwerken

Die Umgebung der kerntechnischen Anlage ist in Zonen und Sektoren eingeteilt. Diese Einteilung dient der Vorbereitung von Schutzmaßnahmen.

 
Bei schnell ablaufenden Ereignissen werden die Zentralzone und angeschnittene Ortschaften in Ausbreitungsrichtung als gefährdetes Gebiet festgelegt. Ausgehend vom Kamin der kerntechnischen Anlage gilt für die Einteilung in Zonen:

  • Zentralzone (Z-Zone) = 5-km-Radius
  • Mittelzone (M-Zone) = 20-km-Radius
  • Außenzone (A-Zone) = 100-km-Radius
  • Übriges Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
    Im Zusammenhang bebaute Ortsteile sind insgesamt der engeren Zone zuzuordnen.

Alarmierung der Behörden und Einrichtung einer Katastropheneinsatzleitung

Sämtliche in die Gefahrenabwehr einbezogenen Behörden werden über die Auslösung einer Alarmstufe (Voralarm und Katastrophenalarm) unverzüglich informiert. Dies sind insbesondere das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als oberste Katastrophenschutzbehörde, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als Atomaufsichtsbehörde, die Städte und Ämter im Kreis Pinneberg sowie die Nachbarkreise des Kreises Pinneberg.

 

Sofern der Führungsstab bei Auslösung einer Alarmstufe noch nicht zusammengetreten ist, werden die Mitglieder umgehend einberufen. Dem Führungsstab gehören auch sachkundige Fachberater, z. B. Physiker und Ärzte an.


Unterrichtung/ Warnung der Bevölkerung

Die Warnung der betroffenen Bevölkerung erfolgt durch Sirenen und Lautsprecherfahrzeuge der Katastrophenschutzorganisationen.

 

Die Unterrichtung wird rasch und wiederholt durch amtliche Durchsagen über Rundfunk, Fernsehen oder Videotext erfolgen. Sie wird Informationen über den eingetretenen Notfall, das gefährdete Gebiet, Maßnahmen zu Ihrem Schutz und Empfehlungen enthalten. Die Programme und Videotextseiten werden erst im konkreten Einsatzfall angegeben.

 

Bei Bedarf wird beim Kreis Pinneberg unter der Telefonnummer 04121/ 4502-5000 ein Bürgertelefon eingerichtet (nur im Katastrophenfall erreichbar).


Messungen

Bei einem kerntechnischen Unfall ist es erforderlich, neben den vorhandenen automatischen Messsystemen auch mobile Mess- und Strahlenspürtrupps einzusetzen, um einen umfassenden Überblick über die radiologische Lage zu erhalten. Messungen und Probennahmen werden von Kräften des Kraftwerkbetreibers, einer unabhängigen Messstelle und des Löschzuges Gefahrgutes vorgenommen.

  

Die Mess- und Probenahmeergebnisse werden über lokale Messzentralen an die gemeinsame Messzentrale übermittelt. Dort können die Daten zentral erfasst, qualitätsgesichert verarbeitet und bewertet werden. Die zentrale Messzentrale ist somit in der Lage, sämtlichen in der Katastrophenabwehr tätigen Behörden und Organisationen ein umfassendes und einheitliches radiologisches Lagebild mit entsprechenden Maßnahmenempfehlungen zur Verfügung zu stellen.


Verkehrslenkung

Bei Katastrophenalarm wird der gesamte in das gefährdete Gebiet fließende Straßenverkehr umgeleitet, um eine mögliche Gefährdung von Personen durch das Betreten oder Befahren des gefährdeten Gebietes zu verhindern. 

 

Personen, die das gefährdete Gebiet verlassen, werden aufgefordert,  sich zu den eingerichteten Notfallstationen zu begeben. Dort wird eine mögliche Kontamination festgestellt und ggf. eine Dekontamination durchgeführt. 

 

Die für den übrigen Verkehr (Schienenverkehr, Schifffahrt, Luftverkehr) zu treffenden Maßnahmen werden von den dafür zuständigen Stellen nach Unterrichtung durch die Katastrophenschutzleitung aufgrund eigener Planungen veranlasst.


Verteilung von Jodtabletten

Jodtabletten sollen im Fall des Austritts von Radioaktivität die Anreicherung des radioaktiven Jods in der Schilddrüse verhindern und damit die Gesundheitsschäden vermeiden.

  

Radioaktives Jod hat die gleichen chemischen und biologischen Eigenschaften wie das in der Nahrung vorkommende natürliche Jod und wird deshalb wie normales, nicht radioaktives Jod in der Schilddrüse gespeichert. Deshalb sollen Jodtabletten nach einem kerntechnischen Unfall, bevor eine radioaktive Wolke in einer bestimmten Größenordnung austritt oder kurz danach, von den Betroffenen eingenommen werden (Jodblockade der Schilddrüse). Der richtige Zeitpunkt für die Einnahme der Jodtabletten und das betroffene Gebiet werden durch die Katastrophenschutzbehörde bekannt gegeben. 

 

Personen über 45 Jahre sollen keine Jodtabletten einnehmen. Dafür gibt es zwei Gründe:

  • Deutschland zählt zu den Jodmangelgebieten, wodurch mit zunehmendem Alter häufiger Stoffwechselstörungen in der Schilddrüse auftreten. Diese Störungen erhöhen das Risiko der Nebenwirkungen einer Jodblockade.
  • Mit steigendem Lebensalter nimmt das Risiko einer bösartigen Schilddrüsengeschwulst, die durch die Strahlung verursacht wird, stark ab.
     

Jodtabletten schützen nicht gegen die Strahlung, die von außerhalb den Körper trifft, und auch nicht gegen andere radioaktive Stoffe, die vom Körper aufgenommen wurden.

 

Im Bedarfsfall werden Jodtablettenausgabestellen eingerichtet. Die Ausgabestellen für Jodtabletten befinden sich in der Regel in den Wahllokalen. Bitte beachten Sie, dass lagebedingt andere Ausgabestellen eingerichtet werden können. Bitte beachten Sie deshalb im Katastrophenfall die Radiodurchsagen. Es sind Tabletten in ausreichender Anzahl vorhanden und eingelagert, um sämtliche Haushalte im Kreis Pinneberg zu versorgen.

 
Weitere Informationen zur Jodblockade erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: http://www.jodblockade.de/.


Evakuierung

Eine Evakuierung kommt in Frage, wenn Menschen ein gefährdetes Gebiet rasch und organisiert verlassen müssen.

 

Die Festlegung des gefährdeten Gebietes hängt unter anderem von den jeweils herrschenden Wind- und Wetterverhältnissen ab. Bei einer Evakuierungsmaßnahme werden Sie – sofern Sie das Gebiet nicht selbstständig verlassen – in ein sicheres Gebiet gebracht, wo Sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden. Die Evakuierungsrouten und Aufnahmebereiche werden im Bedarfsfall bekannt gemacht; sie hängen von der Wetterentwicklung im konkreten Fall ab.

 

Für den Fall, dass Sie das gefährdete Gebiet selbstständig verlassen, bitten wir Sie, sich vorher zu den eingerichteten Notfallstationen zu begeben. Eine Notfallstation ist für Sie ein Angebot zur medizinischen Erstversorgung und bei Bedarf zur Dekontamination.


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