Die ärztliche Impfbescheinigung für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen ist jetzt in einer online-Version verfügbar
Für die Wiederzulassung der Kinder nach einer Infektionskrankheit hat das Robert-Koch-Institut Wiederzulassungsrichtlinien erstellt, welche Sie hier finden.
Alle Kindergemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet einen Hygieneplan aufzustellen in dem ihre innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt sind. Treten Infektionskrankheiten auf, so muss das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden:
Die Eltern sind über ihr Pflichten in Zusammenhang mit bestimmten Infektionskrankheiten zu belehren